Spenden

Viele Projekte und Wahlkampfaktionen lassen sich nur durch Ihre Zeit- oder Geldspende verwirklichen. Wenn Sie etwas beisteuern möchten, überweisen Sie gerne einen Spendenbetrag nach Ihren Vorstellungen.

Optional können Sie gerne jederzeit auch per Überweisung spenden an:

SPD UB Duisburg
IBAN: DE42 3505 0000 0200 4034 34
Im Feld Überweisungszweck geben Sie bitte „Spende Wahlkampf Özdemir“ sowie unbedingt auch Ihre Adresse an.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße

Ihr Mahmut Özdemir

Wichtige Hinweise zum Thema Spenden

Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.

Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der der Kontoauszug als Spendennachweis oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers für das Finanzamt.

Bei Spenden ab 201,00 € wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung.

Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, Email, Fax), über die Spende.