Für mehr Transparenz
Ich möchte meine Arbeit als Abgeordneter so transparent wie möglich gestalten und veröffentliche daher umfassend alle Informationen zu meinen Einkünften. Als direkt gewählter Duisburger Bundestagsabgeordneter ist das Vertrauen der Duisburgerinnen und Duisburger das höchste Gut. Dieses Vertrauen ist unerlässlich für die Integrität unserer parlamentarischen Demokratie. Dementsprechend nehme ich mein Bundestagsmandat mit großer Verantwortung und Transparenz wahr.
Folgend lege ich den Umfang meines Einkommens und meiner Mittel als Abgeordneter umfassend offen. Die sogenannten Diäten sollen die Wahrung der Unabhängigkeit der Abgeordneten ermöglichen. Zuwendungen und Einnahmen aus anderen Quellen sind nur eingeschränkt möglich.
Einkommen als Parlamentarischer Staatssekretär
Als Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin des Inneren erhalte ich pro Monat Amtsbezüge in Höhe von 11.092,94 Euro sowie eine Aufwandsentschädigung von 174,86 Euro.
Abgeordnetenentschädigung
Für mein Bundestagsmandat erhalte ich eine Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 10.323,29 Euro brutto im Monat. Diese sogenannte Diät wird aufgrund meiner Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär nach § 29 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes um bis zu 50 Prozent gekürzt, höchstens jedoch in Höhe von 30 Prozent meiner Amtsbezüge als Parlamentarischer Staatssekretär. Dieser Betrag ist gänzlich versteuerungspflichtig. Es gibt kein 13. Monatsgehalt.
Die Bundestagsabgeordneten erhalten kein Sitzungsgeld. Als Abgeordneter bin ich verpflichtet, mich an Sitzungstagen im Bundestag in Berlin aufzuhalten und dies durch einen Eintrag in die dort ausliegenden Listen nachzuweisen. Sollte ich Sitzungen oder Abstimmungen unentschuldigt verpassen, werden mir bis zu 200 € pro Sitzungstag von meiner Abgeordnetenentschädigung abgezogen.
Kostenpauschale
Immer wieder wird über die Kostenpauschale der Abgeordneten geredet. Anders als in den Medien oft dargestellt, gehört sie nicht zum Einkommen von Abgeordneten. Sie dient zur Erledigung der Aufgaben der Abgeordneten und wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit meinem Mandat bezahlt.
Mit der Kostenpauschale zahle ich
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- die Miete und Nebenkosten meines Wahlkreisbüros in Duisburg
- Büromaterial und Mobiliar
- Fahrtkosten
- Veranstaltungen im Wahlkreis
- Öffentlichkeitsarbeit
Da die Kostenpauschale einen Aufwendungsersatz darstellt, ist sie steuerfrei.
Die steuerfreie Kostenpauschale beträgt für Bundestagsabgeordnete 4.583,39 Euro. Da ich als Parlamentarischer Staatssekretär einen personenbezogenen Dienstwagen des Bundes in Anspruch nehme, wird meine Kostenpauschale gemäß § 12 Abs. 6 des Abgeordnetengesetzes um 25 Prozent gekürzt und beträgt 3.313,57 Euro pro Monat.
Meine Büros und deren technische Ausstattung
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- 3 Büroräume in Berlin
- 4 PCs und 1 Laptop für das Büro in Berlin
- 2 Laptops für das Bürgerbüro im Wahlkreis
- Möbel und weitere technische Ausstattung für das Berliner Büro werden vom Bundestag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit zur Verfügung gestellt.
Mitarbeiterpauschale: 22.201€ pro Monat
Für die Beschäftigung von Mitarbeiter:innen im Bundestag und im Wahlkreis steht mir dieser Betrag zur Verfügung. Außerdem können aus dieser Pauschale bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiter:innen bezahlt werden. Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
Übernahme von Dienstreisekosten zur Ausübung meines Mandats
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- Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit (nur innerdeutsch)
- Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
- Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin
Bürokostenpauschale: 12.000 € pro Jahr
Büromaterial, Software, zusätzliche technische Ausstattung, Fax- und Mobilfunkgeräte, Telefon- und Internetkosten, Briefpapier etc. werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise von der Bundestagsverwaltung aus der Kostenpauschale erstattet.
Selbstverpflichtung zu konsequenter Transparenz
Eigentlich dachte ich bis vor kurzem es sei eine Selbstverständlichkeit, dass Bundestagsabgeordnete keine geldwerten Vorteile für Vermittlungen entgegennehmen. Die jüngsten Skandale um Abgeordnete der Union, welche sich an der Corona-Pandemie durch Maskendeals bereichert haben, haben mich leider eines Besseren belehrt. Damit bringen sie nicht nur den Deutschen Bundestag in Misskredit. Bezahlte Lobbyarbeit von Abgeordneten und ausschweifende Nebeneinkünfte gefährden unsere Demokratie.
Wir jungen Bundestagskandidat:innen und Bundestagsabgeordnete der SPD machen von daher eines deutlich: Demokratie ist für uns Ehrensache.
Deshalb ziehen wir Konsequenzen aus der Lobbyismus-Affäre der Union und versprechen radikale Transparenz. Wir haben die Zukunft des Landes und das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger im Blick und nicht das eigene Portemonnaie. Abgeordnete werden schließlich vernünftig entlohnt.
Daher werde ich mich als Abgeordneter verpflichten,
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- alle etwaigen Nebeneinkünfte auf Euro und Cent genau offenlegen. Konsequente Transparenz ist unabdingbar.
- alle Aktien oder vergleichbare Wertpapiere sowie Unternehmensbeteiligungen zu veröffentlichen.
- keine bezahlten Lobbytätigkeiten neben meinem Bundestagsmandat anzunehmen.
- alle Nebeneinkünfte neben meiner Abgeordnetendiät zu spenden und mich dafür einzusetzen, dass diese zukünftig mit der Diät verrechnet werden.
Eine Selbstverpflichtung ersetzt natürlich keine Gesetze. Deshalb unterstützen wir diese Vorschläge der SPD-Fraktion im Bundestag zur Gesetzesverschärfung noch in dieser Wahlperiode.