Am 20. Oktober habe ich im Bundesrat zu unserem Gesetz der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts gesprochen.
Mir war sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts eines der wichtigsten Fortschrittsprojekte dieser Bundesregierung ist.
Wir schaffen ein Staatsangehörigkeitsrecht,
… das auf der Höhe der Zeit ist. Gleichzeitig bleibt es aber bei den hohen essentiellen Anforderungen und Standards für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Dies gilt für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, für die eigenständige wirtschaftliche Sicherung des Lebensunterhalts und natürlich auch für sicherheitsrelevante Erfordernisse.
… das Mehrstaatigkeit ermöglicht.
… das Anreize für eine aktiv demokratische Teilhabe bietet, statt Hürden aufzubauen.
… mit dem sich ausländische Fachkräfte auch dauerhaft jenseits der Einwanderungsregeln für ein Leben in Deutschland entscheiden.
… das die Einbürgerung von in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erleichtert.
… das die Lebensleistung der Gast- und Vertragsarbeiter für unser Land würdigt.
… das klar macht, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Einstellungen und Handlungen mit der Menschenwürdegarantie unseres Grundgesetzes unvereinbar sind und eine Einbürgerung ausnahmslos ausschließen. Vor dem Hintergrund des Angriffs der terroristischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und der antiisraelischen und antisemitischen Jubelbekundungen im öffentlichen Raum in Deutschland erscheint diese wichtige Klarstellung zum Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nun von noch größerer Bedeutung.