Deutschland steht zusammen –
Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen.
Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine sorgt weltweit für steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise. Die damit verbundene Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Niemand wird allein gelassen: Die bereits beschlossenen Entlastungsmaßnahmen in Höhe von 30 Milliarden Euro können einen Teil der steigenden Energiekosten abfedern. Die bisherigen Maßnahmen umfassten beispielsweise einen 100-Euro-Bonus pro Kind sowie den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder in der Grundsicherung, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe.
Es bleibt wichtig, Energie zu sparen. So kommen wir als Land gemeinsam durch diese schwierige Zeit. Und es hilft für jede Einzelne und jeden Einzelnen, die Preissteigerung zu begrenzen. Die Koalition hat sich daher auf weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger:innen sowie der Unternehmen verständigt.
Die neuen Maßnahmen werden ein Gesamtvolumen von über 65 Milliarden Euro umfassen. Sie entlasten alle Haushalte – auch Rentner:innen und Studierende, Fachschüler:innen sowie Auszubildende.
Das dritte Entlastungspaket umfasst die folgenden Maßnahmen:
1. Maßnahmen auf dem Energiemarkt
Um die Haushalte bei den Strompreisen zu entlasten, wird eine Strompreisbremse eingeführt und der Anstieg der Netzentgelte gedämpft. Zudem werden die Zufallsgewinne von Energieunternehmen abgeschöpft, um finanzielle Spielräume entstehen zu lassen, die gezielt für die Entlastung für Verbraucher:innen genutzt werden sollen.
– Strompreisbremse mit Entlastungswirkung
Der Preis für den Grundverbrauch an Strom wird gedeckelt. Dies gilt für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif sowie für private Haushalte.
– Dämpfung der steigenden Netzentgelte
Um die angekündigte Steigerung der Übertragungsnetzentgelte durch die Redispatch-Kosten zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.
– Entlastung beim CO2-Preis
Die geplante Erhöhung am 01. Januar 2023 des CO2-Preises um 5 Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel wird auf den 1. Januar 2024 verschoben.
2. Einmalzahlung für Rentner:innen
Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Das entspricht einer Entlastung von rund sechs Milliarden Euro brutto. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuer-pflichtig – je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.
3. Entlastung für Studierende
Auch Studierende und sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von den steigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfänger:innen sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschüler-innen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.
4. Weitere Preisdämpfungen
Durch die gestiegenen Gaspreisen werden in Europa aktuell verschiedene Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarkt etabliert oder diskutiert.
5. Ausweitung des Wohngeldanspruchs, Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente
Zum 01. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Künftig werden zwei Millionen Bürger:innen Anspruch auf Wohngeld haben.
Darüber hinaus wird als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II von 425 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für 2-Personen-Haushalt und für jede weitere Person 100 Euro an die Bezieher:innen von Wohngeld gezahlt.
6. Einführung Bürgergeld
Das Bürgergeld löst zum 01. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird bei im Übrigen unveränderter Systematik so geändert, dass jeweils bereits die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung mit einbezogen wird. So wird die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt. Dies beginnt am 1. Januar 2023 zum Start des Bürgergelds und führt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro.
7. Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro
Die Höchstgrenze wird auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden ab dem 01. Januar 2023. Dadurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen.
8. Abbau der Kalten Progressionen
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unter-nehmerinnen und Unternehmer.
9. Kindergeld
Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024. Damit wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das für 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.
10. Konzertierte Aktion und Unterstützung der Tarifpolitik
Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.
11. Unternehmenshilfen
Es wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt werden, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Zudem werden die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.Dezember 2022 verlängert, der momentanen Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen Kommission. Das 100-Milliarden-Euro-Programm der KfW, das Anfang des Jahres dazu konzipiert wurde, Liquidität in den Terminmärkten für Gas sicherzustellen, wird spezifisch auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt. Es soll ermöglichen, zusätzliches zukünftiges Produktionsvolumen schon heute an die Märkte zu bringen und damit die Preise und die Schwankungsbreiten der Preise zu reduzieren. Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
12. Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen
Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden rund 9.000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren.
13. Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr
Das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket für die Monate Juni bis September war ein großer Erfolg. Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Die Verantwortung für den Öffentlichen Nahverkehr liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt sie dabei u.a. über die Regionalisierungsmittel. Von verschiedenen Verbänden und aus der Wissenschaft sind Vorschläge gemacht worden, die bei einem entsprechenden Mitteleinsatz zu Preisen von 49 bis 69 Euro pro Monat führen würden. Ziel ist ein preislich attraktives Ticket in diesem Rahmen.
14. Verlängerung Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
15. Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.
16. Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen
Wenn einzelne Verbraucher:innen trotz Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen sowie vertraglichen Finanzierungsmöglichkeiten in der aktuellen Situation ihre Kosten nicht begleichen können, sollen Sperrungen von Strom und Gas durch Abwendungsvereinbarungen verhindert werden. Das Energierecht wird entsprechend angepasst.
17. Einführung nationale Mindestbesteuerung
Die Bundesregierung wird die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen.
18. Globale Ernährungssicherheit
Aus möglichen Haushaltsresten des Jahres 2022 werden prioritär weitere Mittel (bis zu eine Milliarde Euro) für die globale Ernährungssicherheit zur Verfügung gestellt.
19. Weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastungen
– Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung (Rente)
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Durch das Vorziehen der vollen Abziehbarkeit der Rentenbeiträge werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro entlastet.
– Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent
Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten.
– Entfristen und Verbessern der Home-Office-Pauschale
Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich. Die Modernisierung der bisherigen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer entlastet gerade auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen, das bisher Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.
20. Weitergeltende Maßnahmen
– Abschaffung EEG-Umlage
Seit dem zahlen Stromkunden:innen zahlen keine EEG-Umlage mehr und ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft.
– Anhebung Arbeitnehmerpauschale
Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.
– Anhebung Fernpendlerpauschale
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden.
– Kinder-Sofortzuschlag
Für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche wurde erstmalig im Juli 2022 der monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro ausgezahlt.