7 Monate Ampelkoalition: Eine erste Bilanz

Seit Anfang Dezember 2021 regiert die Ampel – sieben Monate intensiver, engagierter und erfolgreicher Arbeit in sehr besonderen Zeiten liegen hinter uns. Die Pandemie, der Klimawandel, die Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft sowie nicht zuletzt ein brutaler Angriffskrieg auf europäischem Boden zeigen: Unsere Aufgaben sind nicht kleiner geworden. Im Gegenteil. Mehr Fortschritt wagen – mit dem Ziel haben wir uns an die Arbeit gemacht, um das Leben der Menschen in Deutschland zu verbessern.

Was wir bereits erreicht haben:

  • Mindestlohn von 12 Euro: Rund sechs Millionen Beschäftigte werden von dem 12 Euro Mindestlohn profitieren. Für viele Arbeitnehmer:innen wird es die höchste Lohnerhöhung ihres Erwerbslebens sein. Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, denn er macht Schluss mit dem Problem „Arm trotz Arbeit“, stärkt die Kaufkraft und reduziert das Risiko für Altersarmut.
  • Rentenerhöhung: Im Westen steigen die Altersbezüge so stark wie zuletzt vor 40 Jahren – nämlich um 5,35 Prozent. Im Osten sind es 6,12 Prozent. Somit ist die diesjährige Rentenerhöhung die größte seit Jahrzehnten. Es ist uns wichtig, die Lebensleistung eines Menschen wertzuschätzen und angesichts der Preissteigerungen ist es umso wichtiger, das Einkommen der Rentner:innen zu stabilisieren.
  • BaföG-Reform: Wir erweitern den Kreis der Anspruchsberechtigten und heben die Altersgrenze auf 45 Jahre. Auch erhöhen wir die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungs- und Wohnzuschlag, damit Studierende die höheren Lebenshaltungskosten stemmen können. BaföG soll auch strukturell erneuert werden indem wir den Kreditanteil senken, Fachrichtungswechsel ermöglichen und die Förderhöchstdauer anpassen.
  • Planung von Bürgergeld: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll umfassend weiterentwickelt werden und Hartz IV überwunden werden. Dafür planen wir die Einführung des Bürgergelds. Bis zur Umsetzung in 2023 haben wir in einem ersten Schritt die Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorübergehend ausgesetzt. Künftig werden nur noch mehrfache Meldeversäumnisse sanktioniert.
  • Abschaffung von §219a Strafgesetzbuch: Künftig können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung zu befürchten, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Damit haben Frauen einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche.
  • Unterstützung für die Ukraine und die Folgen des Krieges: Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern in der EU  und der NATO stehen wir fest an der Seite der Ukrainer:innen. Wir unterstützen die Ukraine finanziell, humanitär – und auch militärisch, indem wir Ausrüstung, Munition und moderne Waffensysteme zur Selbstverteidigung liefern. Deutschland setzt sich in diesen schweren Zeiten für den EU-Kandidatenstatus für die Ukraine und die Republik Moldau ein. Zudem haben wir die Folgen des Krieges im Blick. Deshalb haben die G7 auf Initiative von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze das Bündnis für globale Ernährungssicherheit ins Leben gerufen, um gemeinsam mit der internationalen Staatengemeinschaft einer schweren weltweiten Hungerkrise vorzubeugen.
  • Sondervermögen für verbesserte Verteidigungsfähigkeiten: Der Überfall Russlands bedeutet für uns, dass wir mehr in unsere Verteidigungsfähigkeit investieren müssen. Deshalb haben wir ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro beschlossen. Damit schaffen wir die Planungssicherheit für eine leistungsstarke Bundeswehr. Mit dem Sondervermögen stellen wir
    sicher, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen. Die Investitionen im Verteidigungsbereich werden keine notwendigen
    und bereits vereinbarten Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden.
  • Energiesicherheit: Es ist uns wichtig, unabhängig von der russischen Energie zu werden. Die Bundesregierung hat deshalb unsere Bezugsquellen diversifiziert, neue Energiepartnerschaften geschlossen. Zugleich treiben wir den Bau von Flüssiggas- Terminals voran, die künftig auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Um den Gasverbrauch im Stromsektor weiter zu reduzieren, richten wir eine Gasersatz-Reserve auf Abruf ein. Dafür werden Kohle und Mineralölkraftwerke ertüchtigt, um bei Bedarf kurzfristig in den Markt zurückzukehren. Parallel befüllen wir unsere Gasspeicher und bereiten uns so frühzeitig auf den kommenden Herbst vor.
  • Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien: Der zügige Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängig von russischer und fossiler Energie. Die Erneuerbaren Energien erhalten künftig gesetzlichen Vorrang bei der Schutzgüterabwägung. Wir heben Ausschreibungsmengen und Ausbauziele deutlich an. Außerdem wollen wir die Planungs-
    und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Bau von Windkraftanlagen zügig und rechtssicher unter Wahrung ökologischer Schutzstandards zu ermöglichen. Dazu legen wir erstmals verbindliche Flächenziele für jedes Bundesland fest, damit – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen werden.
  • Entlastungen für Verbraucher:innen: Zudem hat der Krieg auch die Energie- und Lebensmittelpreise ansteigen lassen. Deshalb haben wir zwei umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, welche die Breite der Gesellschaft schnell, gezielt und unbürokratisch entlasten. Damit der Strom günstiger wird, haben wir die EEG-Umlage vorzeitig zum 1. Juli abgeschafft. Das entlastet Verbraucher:innen bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Milliarden Euro. Außerdem bekommen Wohngeldempfänger:innen sowie Studierende und Azubis, die staatliche Hilfen erhalten, automatisch und ohne Antragsstellung einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro, Azubis und Studierende im BAföG-Bezug 230 Euro. Mit dem Steuerentlastungsgesetz wird zudem allen Erwerbstätigen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gewährt. Auch Menschen in Grundsicherung werden von uns unterstützt, indem sie eine Einmalzahlung von 200 Euro bekommen. Davon profitieren auch diejenigen, die Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Den Kinderbonus 2022 bekommen alle kindergeldberechtigten Kinder. Außerdem wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Der Bonus wird nicht auf Transferleistungen angerechnet, das ist gerade für Familien mit geringen Einkommen von Bedeutung.
  • Zudem wird seit dem 1. Juni für den Zeitraum bis August 2022 mit dem „9-Euro-Ticket“ ein Tarif angeboten, der die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht.