Zwei Reden im Bundestag: Direkte Demokratie in Deutschland und Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes.

Für mich ist es jedes Mal wieder eine Ehre, am Rednerpult des Deutschen Bundestages stehen zu dürfen.

Das haben mir die Duisburger:innen nun bereits zweimal in demokratischen Wahlen ermöglicht.

Dafür möchte ich Danke sagen!

Rede von Mahmut Özdemir (SPD) zur direkten Demokratie auf Bundes­ebene auf Youtube

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Das direktdemokratische Verfahren der Volksabstimmung ist auf Bundesebene nur in Artikel 29 Absatz 2 des Grundgesetzes – GG – (Neugliederung des Bundesgebietes) und in Artikel 146 GG (neue Verfassung) vorgesehen. Im Übrigen ist eine unmittelbare Beteiligung des Staatsvolkes auf Bundesebene nicht vorgesehen.

Dies wird von der AfD angeprangert, da direktdemokratische Verfahren sich aufgrund ihrer Themenspezifität besser als Parteien für eine sachlich differenzierte Artikulation von Problemen eignen würden. Direktdemokratische Verfahren würden zudem neue Personenkreise erschließen, die sich zuvor politisch gar nicht beteiligt hätten und häufig sogar außerhalb von Parteien stünden.

Die SPD ist offen gegenüber basisdemokratischen Elementen.

Aber: Direkte Demokratie und vermeintliche Transparenz oder vermeintliche unanfechtbare Entscheidungen des Volkes brauchen Vertrauen, sie brauchen Akzeptanz, damit sie auch zu Rechtsfrieden führen. So wie es eine Mehrheit und eine Minderheit im Deutschen Bundestag geben kann, so kann es diese auch bei Volksentscheiden oder Volksabstimmungen geben.

Das heißt, wir verändern und vergrößern nur die Verantwortungsgemeinschaft.

Wichtiger ist – unabhängig davon, ob das Parlament oder das Volk eine Entscheidung getroffen hat – das Vertrauen in die Entscheidung und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung; Vertrauen darin, dass sich alle Beteiligten auch an das Ergebnis gebunden fühlen, und Nachvollziehbarkeit, dass die Mehrheit gegenüber der Minderheit auch die faire Chance eingeräumt bekommt, zur Mehrheit zu werden.

Die SPD hat die Entwürfe, die sie ins Parlament eingebracht hat, immer mit dieser Balance versehen.

Der Entwurf der AfD hingegen ist eine schlechte Kopie.

Zweite Rede der Woche zum Planungssicherstellungsgesetz

Am 25. Februar 2021 haben wir im Deutschen Bundestag die Verlängerung der Geltungsdauer des sogenannten Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) beschlossen.

Kurz und knapp gesagt: Wir stellen weiterhin sicher, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Und um allen Beteiligten die nötige Planungssicherheit zu geben, haben wir die bislang bis Ende März dieses Jahres befristeten Regelungen des PlanSiG bis Ende 2022 verlängert.

Rede von Mahmut Özdemir (SPD) zur Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf Youtube

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Der nächste Schritt ist dann eine vernünftige Evaluation und daraus entstehend ein Planungsmodernisierungsgesetz, dass unsere Verwaltungen und deren IT-Systeme fit und sicher für die digitale Welt und dem Umgang mit Online-Beteiligungsformate macht.

Ich hatte in dieser Woche allerdings nicht nur die Ehre eine Rede zum PlanSiG im Deutschen Bundestag zu halten, sondern habe dazu auch ein Interview gegeben.

Hier bin ich im Austausch mit dem sozialdemokratische Kommunalmagazin DEMO, um über das Gesetz und seine konkreten Berührungspunkte zu berichten.