Rede zur COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung

Die Beschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie stellen die Durchführbarkeit von Versammlungen der Parteien zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl 2021 in Frage. Es soll darum durch Rechtsverordnung ermöglicht werden, die Kandidatenaufstellungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag angesichts der Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie ausnahmsweise abweichend von den wahlrechtlichen Bestimmungen der §§ 21 und 27 des Bundeswahlgesetzes ohne Versammlungen durchzuführen.

Damit soll den Parteien ermöglicht werden, ohne Angst vor Fehlern oder Restriktionen ihre Kandidat*innen und Landeslisten aufzustellen. Viele Parteimitglieder haben Bedenken, zu Aufstellungsversammlungen zu gehen. Das ist eine Situation, die uns nicht kalt lassen kann. Es ist richtig und wichtig, zusätzliche Möglichkeiten zu eröffnen.

Bundestagsrede von Mahmut Özdemir (SPD) zur COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung vom 27.01.21 auf Youtube

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