Die SPD-Fraktion im Bundestag will Blutarmut in unserer Demokratie verhindern, denn die Corona-Krise hat auch hier einen sehr weitreichenden Einfluss.
So sind die Kandidat*innen-Aufstellungen aufgrund der Präsenzpflicht bei lokalen Veranstaltungen vor Ort und des Lockdowns teilweise unmöglich geworden. Daran wird sich auch vorerst sicherlich nur wenig ändern. Blutarmut steht uns also bevor, wenn die Parteien aufgrund der Corona-Pandemie keine Kandidat*innen mehr für die Bundestagswahlen 2021 aufstellen können.
Wie im letzten Jahr bereits vorbereitet, wurde auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen im Bundestag am 14.01.2021 diese Lage formell festgestellt. Daher werden durch eine Rechtsverordnung (COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung) Ausnahmemöglichkeiten geschaffen, um Kandidat*innen-Aufstellungen weiterhin zu ermöglichen.
In der nächsten Sitzungswoche soll dies durch den Beschluss der Rechtsverordnung sichergestellt werden. Dieses „Notfallverfahren“ ist dringend geboten, um die Vorbereitung für die Bundestagswahl 2021 sicherzustellen.