Im Kern prangert die AfD an, dass die Corona-Beschlüsse vom 28. Oktober sofort rückgängig gemacht werden müssten und dass das Parlament in der Coronakrise übergangen würde und beinahe machtlos gegenüber der Exekutive sei. Das ist schlichtweg falsch.
Im gleichen Atemzug schreibt die AfD aber in ihren Antrag, dass sie die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zu schreiben, der den Parlamentsvorbehalt wiederherstellt. Widersprüchlicher geht es doch gar nicht. Der diskutierte Antrag der AfD hat mit sachgerechter Politik nichts gemein, sondern dient vornehmlich der Aufheizung der Stimmung in Deutschland durch das gezielte Schüren von Angst in der Bevölkerung. Die AfD profitiert von der eigens verursachten Verunsicherung im Land. Sie fordert, dass wir Dinge rückgängig machen sollen, als ob das etwas besser machte. Die AfD hat keine eigenen Vorstellungen. Sie versucht krampfhaft, ein bestimmtes Bild zu zeichnen, weil es ihre Daseinsberechtigung ist. Sie will den Leuten weißmachen, dass es einen Kontrollverlust in diesem Land gibt. Das ist widersprüchlich, das ist planlos, und das ist ziellos. Wir hingegen wollen Sicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen schaffen.
In der Bundesregierung, im Corona-Kabinett sowie im Deutschen Bundestag wurde und wird immer intensiv diskutiert und sorgfältig abgewogen, ob die zu ergreifenden Maßnahmen verhältnismäßig sind. Die Beschränkungen dürfen nicht einschneidender sein und nicht länger dauern, als unbedingt erforderlich ist um das Virus zu bremsen. Hierbei werden alle Akteure der parlamentarischen Demokratie eingebunden. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages machen weiterhin Gebrauch von ihrem Kontrollrecht und erfüllen ihre Funktion als Mitglieder der Gesetzgebung.
Wer sonst, wenn nicht der Deutsche Bundestag hat die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, Steuersenkungen für Gastronomen, Maßnahmen zur Sicherstellung der nächsten Bundestagswahl und für das mobile Arbeiten, Kindergelderhöhungen, den Haushalt und vieles mehr für eine bessere Handhabung der Pandemie beschlossen?
Wer sonst ist dazu befugt, alle Maßnahmen zu prüfen und ggf. auszusetzen? Das sind wir als deutsche Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Das ist das Parlament.