Rede im Bundestag zur Wahlrechtsreform

Bereits seit 2013 wird das ob und wie einer möglichen Wahlrechtsreform diskutiert. Die Große Koalition handelt jetzt und hat einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt, der jetzt zusammen mit den Oppositionsfraktionen diskutiert wird. Dazu wird die Zahl der Wahlkreise nach der nächsten Bundestagswahl von 299 auf künftig 280 reduziert und erst nach dem dritten Überhangmandat entsprechend ausgeglichen. Der SPD-Bundestagsfraktion ist besonders wichtig: Das Thema Wahlalter mit 16 und eine paritätische Regelung, sodass zukünftig mehr Frauen im Bundestag sitzen. Um das zu erreichen wird eine Reformkommission eingesetzt, die sich diesen Fragen und weiteren Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu Empfehlungen erarbeitet.