Rede im Bundestag zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Am 28. Mai 2020 konnten wir im Bundestag die Änderung des Bundeswahlgesetzes beschließen. Das ist parlamentarische Tradition und findet in jeder Legislatur statt. Hierdurch werden die Bundestagswahlkreise für die nächste Bundestagswahl – vorbehaltlich einer möglichen Wahlrechtsreform – festgelegt.

In einem weiteren Schritt werden wir im Parlament einen Notfallmechanismus für die Aufstellung der Kandidaten und Kandidatinnen diskutieren, um sicherzustellen, dass die nächste Bundestagswahl auch im Falle möglicher Corona-Auswirkungen vernünftig stattfinden kann. Dazu zählt auch die Option, die Bundestagswahl im äußersten Notfall als reine Briefwahl ✉ durchzuführen. Der SPD-Fraktion im Bundestag und mir ist wichtig, dass unsere Demokratie handlungs- und funktionsfähig bleibt. Dafür werden wir mit den geplanten Änderungen sicherstellen.

Kleiner Spoiler: in Duisburg bleibt alles beim Alten!