Am 28. Mai 2020 konnten wir im Bundestag die Änderung des Bundeswahlgesetzes beschließen. Das ist parlamentarische Tradition und findet in jeder Legislatur statt. Hierdurch werden die Bundestagswahlkreise für die nächste Bundestagswahl – vorbehaltlich einer möglichen Wahlrechtsreform – festgelegt.
In einem weiteren Schritt werden wir im Parlament einen Notfallmechanismus für die Aufstellung der Kandidaten und Kandidatinnen diskutieren, um sicherzustellen, dass die nächste Bundestagswahl auch im Falle möglicher Corona-Auswirkungen vernünftig stattfinden kann. Dazu zählt auch die Option, die Bundestagswahl im äußersten Notfall als reine Briefwahl ✉ durchzuführen. Der SPD-Fraktion im Bundestag und mir ist wichtig, dass unsere Demokratie handlungs- und funktionsfähig bleibt. Dafür werden wir mit den geplanten Änderungen sicherstellen.
Kleiner Spoiler: in Duisburg bleibt alles beim Alten!