Am 14. Mai 2020 haben wir im Deutschen Bundestag beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren auch während der Corona-Pandemie sicherzustellen.
Als zuständiger Berichterstatter für die SPD-Bundestagsfraktion (=das ist die Person innerhalb einer Fraktion, die inhaltlich hauptverantwortlich für dieses Thema zuständig ist) habe ich eine Rede zur Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Corona-Zeiten im Deutschen Bundestag gehalten. Auch wenn das Thema in der Öffentlichkeit bisher wenig Beachtung fand, so ist es nicht weniger relevant und die SPD-Bundestagsfraktion konnte wichtige Verbesserungen sowohl für Städte und Kommunen als auch für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erreichen.
Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Wir alle sammeln damit wichtige Erfahrungen für die weitere #Digitalisierung der Bürgerbeteiligung, die wir wenn möglich auch nach der Krise weiter nutzen wollen. Außerdem werden wir prüfen, wo die Erleichterungen des Informationszugangs in geeigneter Weise ergänzt werden können, um die barrierefreie Teilhabe noch stärker zu verbessern.