2. Rede im Bundestag zur Luftsicherheit

Am 6. März 2020 haben wir im Bundestag beschlossen, zukünftig die Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) bei der Luftsicherheit zu verbessern.

Konkret sollen mit diesem Gesetz nur Personen in die verletzlichen Sicherheitsbereiche der Flughäfen gelassen werden, die strafrechtlich unbescholten und zweifelsfrei rechtstreu sind. Sprich jeder, der Zutritt hat, muss sich auch auf Zuverlässigkeit prüfen lassen. Dieses Gesetz ist der erste Abschluss im Bereich der Luftsicherheit von mindestens zwei weiteren Bausteinen, die wir in dieser Wahlperiode im Bundestag beschließen wollen. Aus unserer Sicht müssen also folgen: zweitens die Sicherheit, dass nur die Person an Bord geht, deren Name auf der Boardingkarte steht und drittens und letztens der alleinige Einsatz von staatlichem Personal an allen Sicherheitskontrollen am Flughafen.

Kleine Randnotiz: Die FDP hätte gerne Ausnahmen für Privatpiloten gemacht. Ihre Haltung ist klar und einfach. Wer als Privatpilot das notwendige Kleingeld hat, soll von der Sicherheitsüberprüfung freigestellt werden, während die Reinigungskräfte am Flughafen komplett durchleuchtet werden. Mit anderen Worten: Sie vertrauen dem finanziell gut betuchten Privatpiloten mehr und stellen so ausschließlich alle anderen Flughafenbeschäftigten unter Generalverdacht. Das passt zur FDP.

Wir Sozialdemokraten wachen jedoch über einen Staat, der Sicherheit für alle nicht am Geldbeutel bemisst. Bei dieser Rede im Bundestag ging es erstmal nur um die ZÜP. Wir als SPD wollen weg von der Beleihung privater Sicherheitsdienste. Wir wollen, dass der Bund und die Länder die Aufgabe in eigener staatlicher Verantwortung durchführen. Deshalb zurück in staatliche Hand. Gute Ausbildung und Weiterbildung an einem sicheren dauerhaften Arbeitsplatz, statt hohem Wechsel des Personals durch die Arbeitgeberschaft, die durch Personalkostendrückerei Gewinne erzielt.