Gute Nachrichten aus der Bundespolitik: Die Grundrente kommt!

Für uns war die Grundrente immer eine Frage des Respekts – für die Menschen, die jahrzehntelang die Leistungsträger unseres Alltags waren: für Frisöre, LagerarbeiterInnen, PaketbotInnen, VerkäuferInnen und viele andere. Deshalb machen wir uns seit drei Legislaturperioden für die Grundrente stark. Gemeinsam mit den Gewerkschaften und mit der Unterstützung von vielen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben wir nun endlich unser Ziel erreicht, denn Lebensleistung verdient Anerkennung. 1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden mit der Grundrente im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Das betrifft vor allem Frauen und Ostdeutsche.
Mit der Grundrente sorgen wir dafür, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter besser dastehen, denn das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Und weil es um die Anerkennung von Lebensleistung geht, wird die Grundrente ohne Antrag und ohne aufwendige Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung – ganz im Gegenteil: Sie wird durch eigene Leistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben und einen Anspruch auf Grundrente hat, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt. So wird niemand zum Bittsteller. Damit die Ausgaben für die Grundrente nicht zu einem höheren Beitragssatz oder zu einem geringeren Rentenniveau in der Rentenversicherung führen, werden die hierfür erforderlichen Mittel insbesondere durch eine Anhebung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht. Zudem wird die lange schon nötige Finanztransaktionssteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten. Somit ist die Grundrente überwiegend steuerfinanziert.

Wer bekommt die Grundrente?
Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, hat künftig Anspruch auf die Grundrente, wenn ansonsten die Rente zu niedrig wäre.
Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist außerdem, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus so genannten „Grundrentenbewertungszeiten“ des gesamten Versicherungslebens unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegt. Es soll außerdem einen Übergangsbereich geben für diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.

Wie berechnet sich die Grundrente?
Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte (EP), die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden. Liegt der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“ über 30 und unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes (entspricht jährlich zwischen 0,3 und 0,8 EP), wird für höchstens 35 Jahre ein Zuschlag zur Rente ermittelt. Die Rente wird dabei auf das Zweifache des EP-Durchschnittswertes hochgewertet, maximal jedoch auf 0,8 EP, und sodann wird der so ermittelte Wert um 12,5 Prozent gekürzt. So findet sich das Äquivalenzprinzip auch bei der Grundrente wieder. Ab dem ermittelten Durchschnittswert von 0,8 EP besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.

Beispiel: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 % des Durchschnittslohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro, mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 933,66 Euro.

Wie hoch ist der Einkommensfreibetrag?
Für die meisten Rentnerinnen und Rentner ist die Rente das einzige Alterseinkommen. Allerdings gibt es auch gut gestellte Rentnerinnen und Rentner, die daneben zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge, Mieteinnahmen oder sonstige Absicherungen haben. Die Grund-rente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird es einen Ein-kommensfreibetrag geben. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass Einkommen bis zu 1250 Euro (Alleinlebende) 1950 Euro (Paare) nicht auf die Grundrente angerechnet werden. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.

Das Vertrauen in die Rente ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Jede und jeder Zweite in Deutschland macht sich Sorgen um seine Absicherung im Rentenalter. Die Grundlage für eine gute Rente legen anständige Löhne, deshalb setzen wir uns auch weiterhin für ordentliche Löhne ein, für einen höheren Mindestlohn, für eine starke Tarifbindung und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es ist aber auch Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben ein Auskommen haben, das ihre Leistung anerkennt. Wenn die Menschen dies spüren, stärkt dies auch den Zusammenhalt in Deutschland. Die Grundrente hat also für die ganze Gesellschaft einen hohen Wert, sie sollte uns darum auch etwas wert sein.