Debatte zur Neuregelung der Organspende: Meine Entscheidung für die Einwilligungslösung

Am 16. Januar wurde im Deutschen Bundestag über zwei fraktionsübergreifende Anträge zur Neuregelung bei der Organspende abgestimmt. Dem vorausgegangen ist eine lange gesellschaftliche und politische Debatte. Es war zugleich eine sehr emotionale Debatte, da diese Entscheidungen konkrete Auswirkungen auf das Leben und den Tod einzelner Menschen haben. Zwei Stunden diskutierten wir Abgeordnete über das Thema der Organspende und die zwei unterschiedlichen Ansätze.

Eine Option war die doppelte Widerspruchslösung (kurz gesagt: wer nicht widerspricht, kommt als Spender in Frage). Die andere die Enwilligungs- bzw. Entscheidungslösung. Er sieht die Einführung eines Online-Registers und eine regelmäßige Abfrage der Spendenbereitschaft durch Behörden und z. B. Ärzte vor. Für diese Lösung habe ich mich entschieden, denn ich bin der Meinung, dass Schweigen keine Willensbekundung ist. Jeder sollte sich persönlich mit dem Thema beschäftigen und eine Entscheidung treffen. Diese Meinung vertrat auch die Mehrheit im Deutschen Bundestag – sie wurde soeben erfolgreich beschlossen. Was alle Abgeordneten eint: wir wollen möglichst schnell zu einer höheren Zahl von Organspenden kommen.

Wer sich schon einmal mit dem Thema Organspende, sei es hypothetisch oder ganz konkret befasst hat, der weiß um die Tragweite einer solchen Entscheidung: Es geht hierbei um Leben und Tod, um gelebte Solidarität, um das Recht auf die Unversehrtheit des Körpers und um eine persönliche Entscheidung. Es ist daher gut, dass die Abstimmung im Bundestag
zur Gewissensfrage erklärt wurde und über Fraktionsgrenzen hinweg abgestimmt wurde. Dies stellt eher eine Seltenheit im parlamentarischen Betrieb dar.

Bei meiner Entscheidung haben mich vor allem drei Fragen geleitet:

  • Wie können wir die tatsächliche Spendenbereitschaft erhöhen und so der Verantwortung gerecht werden, die wir gegenüber den vielen wartenden Menschen und ihren Familien haben?
  • Wie können wir sicherstellen, dass wir ein bestmöglich organisiertes und transparentes Verfahren etablieren, damit Menschen sich informiert und reflektiert entscheiden können?
  • Wie werden wir dem Grundrecht auf die Unversehrtheit des eigenen Körper gerecht?

Nach reiflicher Überlegung habe ich mich dazu entschlossen für den Gesetzentwurf zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“, kurz Einwilligungslösung, zu stimmen.

Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, dass sich mehr Menschen mit der Frage von Organspenden beschäftigen und dazu eine informierte Entscheidung treffen, die dokumentiert
wird. Für die Dokumentation wird ein Register erstellt. Über die Ausweisstellen, z.B. bei Beantragung oder Abholung eines neuen Personalausweises, sollen die Bürgerinnen und Bürger über
Organspenden informiert und aufgeklärt werden. Sie können ihre Erklärung dann vor Ort abgeben. Die Entscheidung kann dabei jederzeit geändert werden.

Dieser Gesetzentwurf wird die hohe „theoretische“ Spendenbereitschaft – immerhin 84 Prozent der Deutschen unterstützen die Organspende – in eine tatsächliche Spendenbereitschaft überführen,
indem er ein transparentes und gutes Verfahren etabliert. Er stellt eine informierte und reflektierte Entscheidung sicher und stärkt die mündige Position des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft.

Ein Video zum Thema von mir finden Sie hier auf Facebook oder auf meinem Instagram-Kanal oezdemir.fuer.duisburg.