2019 war zweifelsohne ein turbulentes Jahr für die SPD. Dennoch haben wir in diesem Jahr vieles erreicht und sozialdemokratische Herzensangelegenheiten wie z.B. die Grundrente gegenüber unserem Koalitionspartner durchgesetzt. Doch anstatt nun einen Rückblick zu präsentieren, wie man in dieser Tage beinahe überall verfolgen kann, möchte ich eine Vorschau auf den kommenden Monat Januar bieten. Denn viele unserer beschlossenen gesetzlichen Neuerungen treten ab dem 01. Januar 2020 in Kraft. Wer sich darüber hinaus für die im laufenden Jahr 2019 beratenen und beschlossenen Gesetze interessiert, dem empfehle ich einen Blick in meinen Vlog zu werfen, in welchem ich nach jeder Sitzungswoche aus Berlin berichte. Die Beiträge finden Sie auf meiner Facebookseite.
Abschließend möchte ich mich für das in mir und der SPD entgegengebrachte Vertrauen bedanken und wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr!
Unsere Bilanz für das Jahr 2019 finden Sie <a href=“https://www.spdfraktion.de/bilanz-2019″ target=“_blank“ rel=“noopener“>hier</a>.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Für die Förderung des schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs werden die Mittel verdoppelt. Statt 332 Mio. Euro stehen nun 665 Mio. Euro zur Verfügung. Mehr Bahnhöfe, Schienen und Tunnel können neu- und ausgebaut werden und mehr Passagiere befördern.
Wohngeldreform
Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind, erhöhen wir das Wohngeld und weiten die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich aus. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die steigenden Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt profitieren von der Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte.
Neuregelungen zum Berufsbildungsgesetz
Nach Ausbildungsjahren gestaffelt erhalten Azubis nun einen monatlichen „Mindestlohn“, der bis 2023 weiter ansteigt. Geltende Tarifverträge werden nicht angetastet. Außerdem werden Azubis an Berufsschultagen und Prüfungstagen freigestellt und erhalten Prüfungsliteratur durch den Arbeitgeber.
Gesetzentwurf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum können in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Bahntickets von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Diese Regelung gilt unbefristet.
Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrssteuer zum 1. April 2020.
Familienentlastungsgesetz
Der Kinderfreibetrag wird um 192 Euro auf 7.812 Euro und der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.408 erhöht.
Abbau der kalten Progression (Rechtsverschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs): Oft steigt die Kaufkraft trotz Lohnzuwächsen aufgrund der Inflation nicht. Trotzdem wird wegen des höheren Lohns ein höherer Steuersatz angesetzt. Die Steuerbelastung steigt und die Kaufkraft nimmt trotz Lohnsteigerung real ab. Das ist ungerecht. Darum sorgen wir mit der Anpassung der Eckwerte dafür, dass die Lohnzuwächse künftig wieder bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen.
Steuerliche Forschungsförderung
Um Innovationen zu fördern, führen wir eine Forschungszulage für Unternehmen (25 % der steuerl. Bemessungsgrundlage, max. 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen) ein. Damit fördern wir Personal im Bereich von Forschung und Entwicklung in Unternehmen.
Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Ab 1. Januar 2020 treten diverse Maßnahmen gegen Geldwäsche in Kraft: u.a. öffentlicher Zugang zum Transparenzregister und verschärfte Anzeigepflichten im Immobilienbereich.
Grundsicherung und Sozialhilfe
Ab 1. Januar 2020 erhöht sich das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 1,88 Prozent.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro ab dem 1.Januar 2020.
Beschäftigungsduldungsgesetz
Bundesweite Regelung für einen verlässlichen Aufenthaltsstatus für gut integrierte Geduldete und Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,4 %. Jahressteuergesetz (steuerliche Förderung der Elektromobilität) Enthalten sind verbesserte und verlängerte Abschreibungsmöglichkeiten für Elektromobilität, der reduzierte USt-Satz für E-Books, u.a.
Steuerentlastungen
Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Pink Tax
Zum 1. Januar sinkt die Mehrwertsteuer für Periodenprodukte. Das ist zwar finanziell eine vergleichsweise geringe Entlastung für Frauen, gleichzeitig aber ein wichtiger symbolischer Akt auf dem Weg zur (fiskalischen) Gleichstellung.