Ismet Kiliç: Duisburger Bundestagsabgeordnete schalten Bundesjustizministerin Lambrecht ein

Dem Duisburger Ismet Kiliç, der aufgrund eines internationalen Haftbefehls seit dem 26. Juli 2019 in Slowenien inhaftiert ist, droht die Auslieferung an die Türkei. Zusammen mit meiner Duisburger Bundestagskollegin Bärbel Bas, mit der ich mich seit Bekanntwerden des Falls für die Freilassung Kiliçs einsetze, habe ich mich nun an Bundesjustizministerin Lambrecht gewandt.

Wir bitten die Bundesjustizministerin Lambrecht, sich dafür einzusetzen, dass der Generalbundesanwalt eine Auslieferung Ismet Kiliçs an die Bundesrepublik Deutschland von Slowenien verlangt. In den 1990er-Jahren hatte Kiliç in der Türkei eine Gewerkschaft gegründet, die sich für die Rechte der Kurden einsetzte. Als er deswegen angeklagt wurde, floh er nach Deutschland. Hier wurde er als politischer Flüchtling anerkannt, bekam Asyl und schließlich 2008 die deutsche Staatsbürgerschaft. In seiner Abwesenheit wurde Kiliç in der Türkei verurteilt. Das Fahndungsersuchen aus der Türkei gründet sich auf dieses Urteil. Gemäß §129b StGB ist aber Deutschland für die Strafverfolgung seiner Staatsbürger zuständig, wenn ihnen vorgeworfen wird, sich einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeschlossen zu haben. Dieser Paragraph muss demnach auch im Fall Kiliç greifen, da dieser der Mitgliedschaft einer terroristischen Organisation in der Türkei beschuldigt wird. Hierbei kann sich der Generalbundesanwalt auf eine Entscheidung des EuGH berufen, die den zuständigen Mitgliedsstaaten der EU in solchen Fällen erlaubt, die Auslieferung ihrer eigenen Staatsbürger zu verlangen. Ein solches Vorgehen würde Kiliçs vor einem ungerechten Gerichtsverfahren in der Türkei schützen.

Ismet Kiliç wäre durch seinen Status als anerkannter politischer Flüchtling durch Artikel 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vor einer Auslieferung an die Türkei geschützt. Das zuständige slowenische Kreisgericht Koper betrachtet diesen Status aufgrund Kiliçs Einbürgerung im Jahre 2008 jedoch als nicht mehr gültig. Laut dieser Argumentation würde Herrn Kiliç als Deutschem und Unionsbürger ein geringerer Schutz vor einer Auslieferung zuteil, als einem Asylsuchenden. Das stellt jedoch einen klaren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikel 18 der Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Mehr noch befürchten wir, dass eine Auslieferung an die Türkei nicht mit den Europäischen Grundrechten vereinbar wäre: Artikel 19 der Europäischen Grundrechtecharta verbietet eine Auslieferung in Fällen, in denen das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, Folter oder anderer unmenschlicher und erniedrigender Strafen oder Behandlungen besteht. Aus unserer Sicht kann zumindest letzteres in Bezug auf die türkischen Strafverfolgungsbehörden nicht ausgeschlossen werden, weshalb eine Auslieferung Kiliçs an die Türkei nicht zulässig wäre.

Diesbezüglich hatten wir zuvor den Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, sowie den Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, bereits mehrfach um Unterstützung für den inhaftierten Kiliç ersucht. Entgegen der Aussagen der Botschaft und des Auswärtigen Amtes fühlen sich Kiliç und seine Frau jedoch nicht ausreichend von der deutschen Botschaft in Laibach betreut und unterstützt. Die zuständigen Behörden müssen endlich handeln, zumal Interpol das Fahndungsgesuch der Türkei aufgrund eines Verstoßes gegen die Interpol-Statuten bereits gelöscht hat und somit der Haftgrund entfallen ist.