Wohn- und Mietenpaket beschlossen – auch Duisburg profitiert!

Auf Drängen der SPD hat sich der Koalitionsausschuss auf erfreuliche und wichtige Maßnahmen beim Thema Wohnen geeinigt, die sogar über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und die Ergebnisse des Wohngipfels hinausgehen. Damit werden die Duisburger Mieterinnen und Mieter erneut in ihren Rechten gestärkt und bezahlbares Wohnen weiter vorangetrieben.

Unter anderem wurde beschlossen, dass

 

  • die Mietpreisbremse verlängert wird: Die Länder haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, eine für fünf Jahre geltende Mietpreisbremse zu erlassen.
  • im Falle eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse zu viel gezahlte Miete rückwirkend eingefordert kann. Beispiel: Wenn der Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses gerügt wird, kann die zu viel gezahlte Miete für einen Zeitraum von 30 Monaten zurückverlangt werden.
  • der Makler mindestens zur Hälfte von der Person bezahlt werden muss, die ihn beim Kauf bestellt hat.
  • der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre erweitert wird. Damit haben kurzfristige Mieterhöhungen einen geringeren Einfluss auf die Vergleichsmiete als bisher.
  • die Möglichkeiten der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen begrenzt werden.
  • Wohnungsneubau und Eigentumserwerb erleichtert werden.

Weitere Details zu den Ergebnissen gibt es auch in der Kompaktinfo der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema. Letzte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse wurden übrigens heute vom Bundesverfassungsgericht ausgeräumt. Sie verstoße weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, so die Karlsruher Richter.