Seit dem 1. Juli treten mit dem Starke-Familien-Gesetz und dem Familienentlastungsgesetz wichtige Verbesserungen für Familien in Kraft: mehr Kindergeld, mehr Kinderzuschlag, mehr Leistungen für Alleinerziehende und Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket.
Auch im reichen Deutschland leben viele Kinder in Familien, in denen das Geld knapp ist – obwohl ihre Eltern arbeiten. „Alle Kinder haben jedoch ein Recht darauf, unbeschwert aufzuwachsen. Sie sollen einen guten Start ins Leben haben. Seit dem 1. Juli 2019 erhöhen wir deswegen die existenzsichernden Leistungen für Kinder. Das Kindergeld steigt um 10 Euro und der Höchstbetrag des Kinderzuschlags um 15 Euro im Monat. Darauf wollen wir unser Konzept für eine gerechte sozialdemokratische Kindergrundsicherung aufbauen“, so die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Kinderzuschlag für die Familien ausgebaut, die trotz Arbeit nur wenig Geld zur Verfügung haben: In Zukunft wird er automatisch an das neue Existenzminimum angepasst. Bislang entfiel der Kinderzuschlag ab einer bestimmten Einkommensgrenze abrupt. Das wird ab 1. Januar 2020 anders: Dann nimmt der Kinderzuschlag mit steigendem Einkommen langsam ab. „Mit dieser neuen Regelung sorgen wir dafür, dass sich Mehrarbeit auch für Eltern mit kleinem Geldbeutel lohnt und damit für mehr Gerechtigkeit sorgt“, äußert sich Bärbel Bas MdB.
Ein besonders hohes Armutsrisiko besteht nach wie vor für Alleinerziehende, und das, obwohl sie oft die komplette elterliche Verantwortung tragen. Auch ihnen stärken wir mit unserem Gesetz den Rücken. So werden Unterhaltsvorschuss und Unterhaltszahlungen für das Kind in Zukunft nicht mehr zu 100 Prozent, sondern nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Für all jene Familien, die ab 1. August den Kinderzuschlag beziehen, entfallen zudem die Kita-Gebühren. „Diese Eltern sparen so jeden Monat viel Geld und können sich erst dadurch einen Kita- oder Tagesmutter-Platz leisten und Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen“, so Mahmut Özdemir MdB.
Außerdem gibt es ab 1. August für bedürftige Familien mehr Geld am Anfang des Schuljahres für Schulutensilien wie Stifte, Hefte und Schulranzen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas werden kostenlos, da der Eigenanteil entfällt. Durch die frühere Übernahmen von Kosten für den Nachhilfeunterricht wird einmal mehr die Chancengleichheit für Kinder gestärkt: „Mit den Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket schaffen wir mehr Chancen für Kinder in Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen“, unterstreichen beide Abgeordnete.
Alle Neuerungen sind in der angehängten Infographik aufgeführt. Familien erfahren zudem im Starke-Familien-Scheckheft, wo man sämtliche Leistungen beantragen kann, welche Unterlagen benötigt werden und auf welchen Internetseiten weiterführende Informationen zu finden sind. Das neue Heft kann kostenlos auf www.bmfsfj.de bestellt werden.