Heute wird im Bundestag über das gesellschaftlich heiß diskutierte Thema der Organspende beraten. Hierzu konkurrieren zwei parteiübergreifende Gruppenanträge, die beide das Ziel haben, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Fakt ist, dass die Spenderbereitschaft in Deutschland nicht ausreichend ist: rund 10.0000 Menschen warten in unserem Land auf ein lebensrettendes Organ und ca. 2.000 sterben jedes Jahr auf der Warteliste. Auch wenn rund 84 Prozent der Deutschen einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber stehen, so besitzen aktuell nur gut 36 Prozent einen Organspendeausweis.
Um die Organspendezahlen zu erhöhen, müssen deswegen dringend neue Maßnahmen ergriffen werden. Ich schließe mich dem Gesetzesentwurf u. a. von Ulla Schmidt, Hilde Mattheis, Katja Kippingund Annalena Baerbock zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende an, in dem vor allem ein besseres Informationsangebot, z. B. bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes, angestrebt wird. Ziel ist es, dass sich zukünftig mehr Menschen mit der Organspende auseinandersetzen bzw. auf das Thema aufmerksam werden. Außerdem ist mir wichtig, dass eine bundesweite Datenbank, ein sogenanntes Organspenderegister, etabliert wird. Nur so können Organspenden zukünftig effizienter organisiert werden.
Der zweite zu beratende Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz, u. a. von Jens Spahn und Karl Lauterbach, sieht vor, dass jeder volljährige, in Deutschland gemeldete Bürger, zukünftig als Organspender gelten soll, sofern er dem nicht ausdrücklich widerspricht. Ich bin gegen diese Widerspruchsregelung, da niemand in seiner Entscheidungsfreiheit bevormundet werden sollte. Für mich erscheint es zielführender, dem mündigen Bürger ein breites Informationsangebot zu bieten, damit er selbstständig über sich und seinen Körper entscheiden kann. Ich bin davon überzeugt, dass eine aktive Einwilligung in die Organspende die Interessen aller Beteiligten am besten schützt.