Unterstützung für das Eigenheim: Jetzt Baukindergeld beantragen!

Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung.

Mit dem Start des Baukindergeldes ist es gelungen, eine zentrale Maßnahme der Wohnrauminitiative nach intensiven Verhandlungen auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, gerade junge Familien mit Kindern auf dem Weg ins Eigenheim zu unterstützen.

„Das Baukindergeld ist ein wichtiges Signal der Bundesregierung an die jungen Familien dieses Landes. Der Traum vom Eigenheim muss heute viel zu oft ein Traum bleiben – dabei ist gerade selbstbewohntes Eigentum ein guter Baustein für eine finanzielle Absicherung im Alter. Ich möchte daher alle potentiellen Antragsteller herzlich ermutigen, jetzt das Baukindergeld zu beantragen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordneten für den Duisburger Norden und Nordwesten, Mahmut Özdemir.

Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über zehn Jahre von insgesamt 12.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Gefördert wird dabei ausschließlich der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt wurde/wird.

Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.kfw.de/424.