Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche das Qualifizierungschancengesetz beschlossen, das weitreichende Fördermöglichkeiten bei der Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und eine dauerhafte Senkung des Arbeitslosenbeitrags um 0,4 Prozentpunkte vorsieht. Damit werden weitere Ziele der Koalition umgesetzt.
„Der Arbeitsmarkt in Deutschland floriert und das muss auch an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückgegeben werden“, beschreibt Mahmut Özdemir den Kabinettsentwurf. „Mit der dauerhaften Senkung des Beitragssatzes auf dann 2,6 Prozent und einer befristeten Senkung um weitere 0,1 Prozentpunkte bis 2022 entlasten wir Beschäftigte und Arbeitgeber um rund sechs Milliarden Euro im Jahr.“
Zusätzlich wird die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgebliche Rahmenfrist von zwei Jahren auf nun 30 Monate erweitert. So können mehr Menschen, die in diesem Zeitraum mindestens 12 Monaten versicherungspflichtig gearbeitet haben, Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen.
Auch Qualifizierung und Weiterbildung werden durch den Gesetzentwurf stärker gefördert, so Özdemir: „Auf dem Arbeitsmarkt werden zukünftig neue Kompetenzen und Fähigkeiten nachgefragt. Für die Sicherung unserer Fachkräfte von morgen wird eine fortlaufende Qualifizierung und Weiterbildung zentral werden. Mit dem Qualifizierungschancengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben wir wichtige politische Rahmenbedingung geschaffen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei diesem Prozess sozialverträglich zu begleiten und auch finanziell zu unterstützen.“
Der Entwurf sieht neben einer Förderung der Weiterbildungskosten auch einen gestaffelten Zuschuss zum Arbeitsentgelt vor, wobei besonders kleine und mittelständische Unternehmen stärker von der Förderung profitieren.
Weitere Informationen zur Qualifizierungsoffensive finden Sie unter www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Qualifizierungsoffensive/qualifizierungsoffensive.html.