Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag mit der gesetzlichen Regelung zu den Altlasten einen entscheidenden Schritt zum endgültigen Atomausstieg geleistet, der sowohl dem Bund als auch den Betreibern der Kernkraftwerke die notwendige Planungssicherheit gibt.
Künftig wird die Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung zwischen beiden Seiten aufgeteilt. Die Betreiber bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Stilllegung und des Rückbaus der Kraftwerke als auch für die Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig, während der Bund die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten wird.
Weitere Themen der vergangenen und letzten Sitzungswoche in diesem Jahr waren die verbesserte Sicherheitsüberprüfung bei Bundeswehr-Bewerbern, die stärkere Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Reform des Urhebervertragsrechts, die Verlängerung der Bundestagsmandate im Südsudan und in Darfur, die weitere Unterstützung Afghanistans sowie die Ermöglichung einer leichteren Entschädigung für Contergan-Geschädigte.
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