Am Freitag haben wir endlich das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen im Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz soll am 1. April 2017 in Kraft treten.
Unsere SPD-Bundestagsfraktion will Lohn-Drückerei stoppen und keine Zwei-Klassen-Gesellschaft der Beschäftigten. Mit dem Gesetzentwurf wird die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt, danach müssen die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter übernommen werden. Auch das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit („Equal Pay“) wird geregelt – spätestens nach neun Monaten müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zukünftig genau so viel Geld erhalten wie ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Der Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern als Streikbrecher wird verboten. Bei den Werkverträgen werden u.a. die „Vorratsverleiherlaubnis“ abgeschafft und die Informationsrechte der Betriebsräte gestärkt.
Weitere Themen der vergangenen Sitzungswoche waren die sogenannte „Flexi-Rente“, die Anpassung der Regelbedarfe in der Grundsicherung und bei den Leistungen für Asylbewerber, die Entlastung der Länder und Kommunen durch den Bund, die Kontrolle der Geheimdienste, der Schutz von Stalking-Opfern und die Förderung des regionalen Schienenverkehrs.
Hier geht es zum Download: Berlin Aktuell 16/2016.