Berlin Aktuell – Ausgabe 12/2016

Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen, die unter anderem den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im deutschen Recht verankert. Künftig wird jede Form der nicht einvernehmlichen sexuellen Handlung unter Strafe gestellt. Das ist ein Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht, der aus Sicht unserer SPD Fraktion nötig und überfällig war.

Mit der Gesetzesänderung schließen wir Lücken im geltenden Strafrecht und kommen dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach, sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Dass viele strafwürdige Fälle nach aktueller Rechtslage nicht strafbar sind, ruft zu Recht großes Unverständnis hervor.

Weitere Themen der vergangenen Sitzungswoche waren das ntegrationsgesetz, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Schutz von schwangeren Frauen und Neugeborenen sowie der Haushaltsentwurf für das Jahr 2017.

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