Berlin Aktuell – Ausgabe 08/2016

Monatelang hat vor allem die CSU durch ihre Blockadehaltung die Einbringung eines Gesetzentwurfs gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindert. Jetzt endlich kommt Bewegung in die Union, und der Gesetzentwurf kann ins Kabinett und danach ins Parlament eingebracht werden.

Gerechtigkeit heißt für uns: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dass dies auch im Bereich der Werkverträge und der Arbeitnehmerüberlassung gilt, stellt die SPD-Bundestagsfraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun endgültig klar. Unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat sich dafür mit viel Standhaftigkeit eingesetzt.

Damit haben wir zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine gesetzliche Regelung, die ganz eindeutig die Rechte der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer stärkt. Und wir haben zum ersten Mal überhaupt Regeln, damit Werkverträge nicht missbraucht werden. Für über eine Million Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wird es nun endlich klare Regeln für ihren Einsatz in Fremdfirmen geben.

Weitere Themen in der vergangenen Sitzungswoche waren der Verhandlungsstand beim transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, die Modernisierung der Steuerverwaltung sowie die Verleihung des Otto-Wels- Preises für Demokratie.

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