Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das der Bundestag am Freitag vergangener Woche beschlossen hat, wird ein zentrales Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion endlich umgesetzt: der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Er sieht vor, dass im Gegensatz zum bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht nur die körperlichen Einschränkungen von Menschen berücksichtigt werden. Künftig werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen der Selbständigkeit von Menschen gleichermaßen einbezogen. Dadurch werden Einschränkungen von Demenzkranken und psychisch Kranken gleichrangig in der Begutachtung behandelt.
Die Impulse für eine Reform der Pflege gehen auf jahrelange Vorbereitung der SPDBundestagsfraktion zurück. Das neue Gesetz entlastet Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schafft unnötige Bürokratie ab. Damit stellen wir die Weichen für eine moderne und gerechtere Pflegeversorgung.
Weitere Themen der vergangenen Sitzungswoche waren Industrie 4.0 und „Smart Services“ und die Ermöglichung flexibler Übergänge in die Rente. Wir gedenken mit Dankbarkeit und Respekt dem ehemaligen Bundeskanzler und SPD-Fraktionsvorsitzenden Helmut Schmidt, der am vergangenen Dienstag im hohen Alter von 96 Jahren verstorben ist.
Hier geht es zum Download: Berlin Aktuell 19/2015.