Karenzzeitgesetz verabschiedet! Jobwechsel für Regierungsmitglieder endlich geregelt!

Pünktlich zu Beginn der Sommerpause und damit zur Halbzeit der laufenden 18. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag gestern Abend in zweiter und dritter Lesung das Karenzzeitgesetz verabschiedet. Das Gesetz entstand auf maßgebliche Initiative der SPD. Entsprechend am parlamentarischen Prozess mitgewirkt hat als Hauptredner und Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion der Duisburger MdB Mahmut Özdemir. Er begrüßt das neue Gesetz außerordentlich:

„Um möglichen Interessenkonflikten von Anfang an vorzubeugen, hatte die SPD schon in ihrem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2013 eine klare Regelung für den Jobwechsel von Politikerinnen und Politikern in die freie Wirtschaft gefordert. Dieselbe Forderung haben wir folgerichtig in der Koalitionsvereinbarung verankert. Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir damit endgültig ein lange bestehendes Vorhaben über die Ziellinie gebracht und unserer gesetzgeberischen Pflicht entsprechend gehandelt: Ab sofort wird für Politiker zum ersten Mal auf Bundesebene eine Wartezeit von zwölf, in Sonderfällen von 18 Monaten gelten.

Mit der Karenzzeit, also einer beruflichen Warte- oder Sperrfrist, wird das Ziel verfolgt, der Beeinflussung von Amtshandlungen durch die Interessen des möglichen neuen Arbeitgebers vorzubeugen. Umgekehrt sollen ausscheidende Spitzenpolitiker nicht von der Regierungsbank aus als Lobbyisten für Unternehmen engagiert werden dürfen, weil sie über politische Expertise, Insiderwissen und wirtschaftlich nutzbare Kontakte verfügen. Nicht zuletzt wollen wir Kenntnisse und Entscheidungsnetzwerke des Regierungsamtes schützen, die auf Kosten des Steuerzahlers erworben wurden und verhindern, dass sie zum wirtschaftlichen Gut werden.

Das Gesetz gibt vor, dass die Absicht einer Neubeschäftigung innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt außerhalb des öffentlichen Dienstes bei der Bundesregierung anzuzeigen ist. Wir von der SPD-Bundestagsfraktion haben in den parlamentarischen Beratungen noch präzisiert, dass die Anzeige mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen muss. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Bundesregierung dem Einstieg in den neuen Job für einen Monat den Riegel vorschieben.

Ein unabhängiges Gremium berät sodann über den Gegenstand der Anzeige und unterbreitet dem Bundeskabinett einen entsprechenden Handlungsvorschlag. Dieses entscheidet schließlich, ob jeweils im Einzelfall ein Interessenkonflikt vorliegt oder nicht und ob die Aufnahme der neuen Beschäftigung für bis zu zwölf und im Ausnahmefall maximal 18 Monate zu untersagen ist.

In der Konsequenz kann das Karenzzeitgesetz mit Recht als korruptionsvorbeugend bezeichnet werden. Die Grundtugenden der staatlichen Demokratie wurden im Sinne der Förderung der Transparenz mit einem weiteren essentiellen Schutzmechanismus unterlegt!“ 

 

TOP ZP 6 Karenzzeit für Regierungsmitglieder
115. Sitzung vom 02.07.2015 | 21:36:48 Uhr | Dauer: 00:07:10

TOP ZP 6 Karenzzeit für Regierungsmitglieder
115. Sitzung vom 02.07.2015 | 21:36:48 Uhr | Dauer: 00:07:10