Berlin Aktuell – Ausgabe 11/2015

Arztpraxen sind in Deutschland ungleich verteilt. In ländlichen und benachteiligten städtischen Regionen müssen Patientinnen und Patienten oft lange Wege oder Wartezeiten für einen Termin in Kauf nehmen. In anderen Regionen ist die Versorgungslage bedeutend besser, und zum Teil gibt es hier eine Überversorgung an Ärztinnen und Ärzten. Diese Schieflage muss aufgelöst werden.

Die Regierungskoalition hat dazu vergangene Woche im Rahmen der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) verabschiedet. Das Gesetz trägt mit den Terminservicestellen, dem Innovationsfonds und den Neuregelungen zur Weiterbildung und Bedarfsplanung eine klare sozialdemokratische Handschrift. Wir schaffen damit neue Rahmenbedingungen für eine flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung. Gleichzeitig wird der Zugang der Versicherten zur medizinischen Versorgung verbessert und das Leistungsangebot für Patientinnen und Patienten ausgeweitet.

Weitere Themen der vergangenen Sitzungswoche waren die 1. Lesung zum Gesetz über die Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, die 1. Lesung zum Bürokratieentlastungsgesetz, der Jahresbericht 2014 des Petitionsausschusses sowie der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen zur Förderung gesunder Ernährung.

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