Die Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Gesetzesmaßnahmen zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

Am gestrigen Donnerstag, den 06. November 2014 hat der Deutsche Bundestag zwei für die deutschen Kommunen, darunter die Stadt Duisburg, relevante Gesetzesvorhaben beschlossen: die Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen. Im Hinblick auf seine Heimatstadt begrüßt der Duisburger Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir die verabschiedeten Maßnahmen außerordentlich.

Bereits im Vorfeld hatte sich der Innen- und Kommunalpolitiker Özdemir aus Gründen städtischer Dringlichkeit für eine fachliche Beratung beider Gesetzesinitiativen im Unterausschuss Kommunales des Deutschen Bundestages am Mittwoch, den 05. November 2014 eingesetzt. Denn für das laufende Jahr 2014 ist von mehr als 200.000 Flüchtlingen auf bundesdeutschem Gebiet auszugehen. Alleine die Stadt Duisburg nimmt derzeit gut 1.700 Flüchtlinge und Asylbewerber auf, jeden Monat kommen 100 bis 130 Personen dazu. Demzufolge ist der städtische Zuschussbedarf von ca. 7 Millionen Euro im Jahre 2012 auf prognostisch ca. 8,6 Mio. Euro für 2014 gestiegen. Dies macht für die zwei Jahre eine Erhöhung von ca. 23,5 Prozent aus. Von den genannten 8,6 Millionen fallen insgesamt zwei Drittel auf die Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein Drittel auf den städtischen Zuschuss zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Der Abgeordnete betont: „Diese Situation vor Ort in der Kommune Duisburg zeigt unmissverständlich, dass wir die Probleme der Unterbringung von Flüchtlingen und damit einhergehend der finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden dringend angehen müssen.“ Mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen sind laut Özdemir wichtige Schritte in die richtige Richtung und damit sehr gute Ergebnisse erzielt.

Alleine die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird ab 2015 zu Minderausgaben der Länder und Kommunen von 31 Millionen, ab 2016 von 43 Millionen Euro führen. „Für Duisburg bedeutet dies voraussichtlich Minderausgaben in Höhe von bis zu 120.000 Euro“, begrüßt Özdemir.
Im Rahmen der Reform wird die Dauer des möglichen Leistungsbezuges von 48 auf 15 Monate reduziert. Danach erhalten die Betroffenen Leistungen entsprechend des Sozialgesetzbuchs. Auch Gruppen mit spezifischen humanitären Aufenthaltstiteln fallen nicht mehr unter das Leistungsgesetz, sondern bekommen Grundsicherung oder Sozialhilfe. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Urteil vom 18. Juli 2012 um und regelt die Leistungssätze zukünftig transparent, realitäts- und bedarfsgerecht. „Es bleibt“, so Özdemir, „die bereits von Seiten des BMAS initiierten Entbürokratisierungsmaßnahmen u.a. bzgl. der Krankenversicherung für die Asylbewerber weiter zu verfolgen.“

Im Rahmen der Bundesratsinitiative über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen wiederum bekommt Duisburg angesichts der vielerorts angespannten Wohnungsmärkte zusätzliche Instrumente, auch kurzfristig die unbedingt benötigten Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen. „In Duisburg sind aktuell die Hälfte der Asylbewerber und Flüchtlinge in Übergangsheimen und Notunterkünften und die andere Hälfte in Wohnungen untergebracht. Es gibt keinen Spielraum mehr“, erläutert der Abgeordnete Özdemir. Er unterstreicht: „Die spezifischen Duisburger Erfahrungen haben gezeigt: Bislang scheiterte die bedarfsgerechte Nutzung von weiteren Flächen häufig an planungsrechtlichen Vorschriften. Das Planungsrecht ist zu starr.“ In der Konsequenz soll eine solche Inanspruchnahme befristet bis Ende 2019 auch auf unbebauten Grundstücken in unmittelbarer Siedlungsnähe und als Ausnahme in Gewerbegebieten leichter möglich sein.

Abschließend bemerkt der Duisburger: „Daneben sehe ich als SPD-Bundestagsabgeordneter aber auch die Bundesverwaltung in der Pflicht: Zu prüfen ist, ob und zu welchen Konditionen Liegenschaften unter Bundesverwaltung genutzt werden können.“