„Ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht“

„Mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelpass ist das zentrale Element der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts etabliert: der Wegfall der Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder,“ erklärt der Duisburger Bundestagsabgeordnete und Innenpolitiker anlässlich der ersten Lesung zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am heutigen Donnerstag, den 05. Juni 2014.

Özdemir weiter:
„Im Inland aufgewachsen ist, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre eine hiesige Schule besucht hat oder über einen hier erworbenen Schul- bzw. Berufsabschluss verfügt. Ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft behalten kann, wer eine deutsche Schulausbildung im Ausland genossen hat. Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt internationale Werdegänge und entspricht darin der Mobilität und Demografie unserer heutigen Gesellschaft. Dies befürworte ich ausdrücklich. Dass darüber hinaus eine im Gesetzesentwurf enthaltene Härtefallklausel für Einzelfallgerechtigkeit sorgt, ist ebenfalls positiv hervorzuheben.

Die Abschaffung der Optionspflicht stellt einen echten Paradigmenwechsel im Staatsangehörigkeitsrecht dar. Die SPD hat es als erste Partei überhaupt geschafft, das Thema der doppelten Staatsbürgerschaft im Rahmen einer Regierungskoalition weit oben auf die Tagesordnung zu setzen. Damit hat sie konkrete Verbesserungen für eine Vielzahl von Menschen in Deutschland erzielt.

Wer jedoch aktuell die Ausschlussfrist des 23. Lebensjahres erreicht hat oder sich in der Vergangenheit bereits für eine Staatsbürgerschaft entscheiden musste, kann sich nicht vollends auf den vorliegenden Gesetzentwurf stützen. Hinsichtlich eines möglichen rückwirkenden Wegfalls der Optionspflicht soll im Rahmen der geltenden Regelungen den Belangen der in Deutschland aufgewachsenen Optionspflichtigen prospektiv Rechnung getragen werden. Dabei ist es vom Staat ein wichtiges Zeichen, auch diejenigen, die in der Zwischenzeit ihre eine oder andere Staatsangehörigkeit haben aufgeben müssen, in Form einer Karenzzeit in das Gesetz hinüber zu retten. In diesem Sinne begrüße ich die Haltung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Verfahren nach Antragstellung bereits jetzt unbürokratisch angesichts der sicher anvisierten Gesetzesänderung zu bearbeiten.

Es gilt: Die persönliche Entscheidung, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein zu wollen, müssen die jungen Menschen noch ein einziges Mal deutlich artikulieren.“