Bundesregierung entlastet Kommunen

Zu der geplanten Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und der Eingliederungshilfe für körperlich und geistig beeinträchtige Menschen sowie der entsprechenden Verankerung im Bundeshaushalt erklärt Mahmut Özdemir:

„Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU für die 18. Wahlperiode von 2013-2017 enthält seit langem erstmals wieder einen kommunalfreundlichen, bundespolitischen Konsens. Dieser sieht vor, dass die Kommunen bei der Grundsicherung im Alter kurzfristig und bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung finanziell entlastet werden. Ab 2014 übernimmt der Bund vollständig die Grundsicherung im Alter, diese Entlastung beträgt 5,5 Mrd. Euro jährlich. Für die Stadt Duisburg bedeutet dies im Konkreten eine Unterstützung von rund 30 Mio. Euro.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag sieht weiter vor, die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung kommunalfreundlicher zu regeln. Auch diese Vereinbarung wird die Kommunen im Umfang von bundesweit 5 Mrd. Euro jährlich entlasten. Das Bundesteilhabegesetz, das diese finanziellen Auswirkungen sowie das sozialpolitische ‚Mehr‘ an Teilhabe von Menschen mit Behinderung bewirken soll, wird in dieser Wahlperiode verabschiedet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, den Gesetzesentwurf in 2015 zu erstellen und in 2016 vom Kabinett beschließen zu lassen.

Wir lassen die Kommunen aber bis dahin auch nicht im Regen stehen, sondern werden beginnend ab 2015 bereits 1 Mrd. Euro jährlich fortwährend einstellen, bis das Gesetz vollständig greift. Dass sich diese Aussagen als Fakten in der mittelfristigen Finanzplanung der Bunderegierung wiederfinden, ist ein sozialdemokratischer Erfolg im Sinne der Kommunen im Land. Alleine für unsere Stadt Duisburg bedeutet die Reform der Eingliederungshilfe im Endstadium eine Entlastung von bis zu 23,7 Mio. Euro. Die 1 Mrd. Euro zur Überbrückung wird zwar vom Betrag her weit darunter liegen, aber Duisburg auch bis dahin spürbar entlasten.

Duisburg wie alle anderen Kommunen müssen wieder vollends befähigt werden, ihre Aufgaben für die Menschen vor Ort zu erfüllen. Auf diesem Wege haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan. Damit wir dieses Ziel weiter erfolgreich verfolgen können, müssen wir die angestoßene Entlastung der Kommunen engagiert vorantreiben und zu gerechten Aufgaben- und Finanzverteilungen kommen.

An diesem Maßstab werde ich die Finanzplanung der Bundesregierung und die Aussagen im Koalitionsvertrag messen.“